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Autor: R. Mayer, geschrieben am Montag, 30. August 2010 09:01

06.08.2010, 16:46 Fekter will Regeln für Deutschpflicht verschärfen

 

 

Fekter will Regeln für Deutschpflicht verschärfen (Bild: APA/ROBERT JAEGER)  

 

 

Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) will, dass Zuwanderer vor der Einreise zumindest über Basiskenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Ansonsten soll ein dauerhafter Aufenthalt in Österreich nicht mehr möglich sein. Das steht in einer Stellungnahme, die von der Ressortchefin an die SPÖ übermittelt wurde. Nicht gelten würde diese Deutschpflicht allerdings für Hochqualifizierte wie Uni-Lehrer sowie für Schlüsselkräfte, Studenten und Saisonniers.


Dies bedeutet, dass im Wesentlichen nur Personen, die über den Familiennachzug ins Land kommen, von der Verschärfung betroffen wären. Für sie gibt es nur dann eine Ausnahme, wenn ein schlechter Gesundheitszustand der Deutschpflicht entgegensteht.

Das verlangte Basiswissen müssten sich die Zuwanderer selbst organisieren. Weder werden von Österreich Kurse co-finanziert noch werden solche angeboten. Beim Stellen des Antrages muss entweder ein Matura-Zeugnis in Deutsch vorgelegt werden oder ein Papier, das den erfolgreichen Abschluss eines Sprachkurses in einer anerkannten Einrichtung, etwa dem Goethe-Institut, belegt. Wenn man aus einer entlegenen Gegend kommt, hat man Pech gehabt - Ausnahmen für Regionen, in denen keine Deutsch-Kurse angeboten werden, sieht Fekter nicht vor.

 

Am Anfang reichen Basis-Kenntnisse

Allzu viel verlangt wird nicht an Sprach-Kenntnissen, konkret das Niveau A1 des europäischen Referenzrahmens. Gefordert ist dabei beispielsweise, "ganz einfache Sätze" verstehen zu können, wenn "langsam und deutlich" gesprochen wird.

Wer diese Hürde überwunden hat und nach Österreich einreisen darf, hat dann noch mit einer Verschärfung der Integrationsvereinbarung zu kämpfen. Denn bei dieser muss man gemäß Fekter-Plan künftig schon nach zwei Jahren (bisher fünf) das höhere Deutsch-Niveau A2 nachweisen. Dieses bedeutet, dass der Zuwanderer kurze, einfache persönliche Briefe und klare und einfache Durchsagen verstehen sollte.

 

Im schlimmsten Fall droht die Ausweisung

Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, werden wie schon bisher Sanktionen verhängt. Im äußersten Fall kann die Person sogar des Landes verwiesen werden, sprich, die Aufenthaltsgenehmigung wird nicht verlängert. Allzu häufig ausgewiesen wurde bisher freilich nicht, im Vorjahr drei Mal, heuer noch gar nicht. Bei Vorweis der A2-Deutschkenntnisse, für die etwa 300 Kurs-Stunden angenommen werden, gibt es die Aufenthaltsgenehmigung künftig für drei Jahre.

Neu im Integrationsvertrag ist, dass mit dem Sprach-Niveau A2 noch nicht das Ende der Deutsch-Verpflichtungen erreicht ist. Künftig sollen Zuwanderer, sofern sie eben nicht Schlüsselkraft, Wissenschaftler oder Ähnliches sind, auch noch das Niveau B1 erfüllen, und das nach spätestens fünf Jahren. Das meint, man sollte ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen können, die der Person vertraut sind bzw. sich auf Themen des Alltags beziehen.

Ist auch dieses Niveau erreicht, kann der Zuwanderer ein unbeschränktes Niederlassungsrecht erwerben und sich frei am Arbeitsmarkt bewegen. Bei Nicht-Erfüllung des B1-Niveaus kann zwar nicht ausgewiesen werden, jedoch gibt es kein Recht auf unbefristete Niederlassung und - im späteren Verlauf - auch kein Recht auf Staatsbürgerschaft.

 

Quelle: http://www.krone.at/Oesterreich/Fekter_will_Regeln_fuer_Deutschpflicht_verschaerfen-Zuwanderung-Story-213977



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